Einladung zur Mitgliederversammlung 2026

Liebe Mitglieder

Zu unserer Mitgliederversammlung am Freitag, dem 6. März 2026, ergeht hiermit nach § 8 unserer Satzung freundliche Einladung. Die Mitgliederversammlung findet im Spritzenhäusle, Ziegelstr. 2, in Uhingen-Holzhausen, statt. Der Beginn wurde auf 19:30 Uhr festgesetzt.

 

Tagesordnung

Eröffnung und Begrüßung
1. Genehmigung der Tagesordnung
2. Protokoll der Mitgliederversammlung 2025
3. Totenehrung
4. Berichte
   a. der Vorsitzenden
   b. des Kassiers
   c. der Kassenprüfer
5. Entlastungen
6. Wahlen
   a. 1. Vorsitzender
   b. Kassier
   c. Schriftführer
   d. Beisitzer
   e. Kassenprüfer
7. Satzungsänderung
8. Anträge
9. Sonstiges/ Verschiedenes

Anträge sind gemäß Satzung zu stellen an: Thilo Haug, Lindenstr. 3, 73066 Uhingen, 1.Vorsitzender@fsh-holzhausen.de.

 

Zu 7. Satzungsänderung
Zur Änderung steht an:
§ 3 Mitgliedschaft (Erwerb und Verlust), Abs. 2)
Vorher:
Mitglied kann jeder Bürger der Stadt Uhingen und deren Stadtteile, sowie Einwohner der umliegenden Ortschaften nach Vollendung des 16. Lebensjahres werden, der/ die ein berechtigtes Interesse am Erhalt des alten Feuerwehrmagazins und der kulturellen Entwicklung des Uhinger Stadtteils Holzhausen haben.
Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand des Vereins zu richten, der über die Annahme des Antrags entscheidet. Der Antrag ist anzunehmen, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Den Beschluss über den Erwerb der Mitgliedschaft stellt der Vorstand dem betreffenden Mitglied schriftlich zu.
Nachher:
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die ein berechtigtes Interesse am Erhalt des alten Feuerwehrmagazins und der kulturellen Entwicklung des Uhinger Stadtteils Holzhausen hat.
Der Aufnahmeantrag ist an den Vorstand des Vereins zu richten, der über die Annahme des Antrags entscheidet. Der Antrag ist anzunehmen, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen erfüllt werden. Den Beschluss über den Erwerb der Mitgliedschaft stellt der Vorstand dem betreffenden Mitglied schriftlich zu.

 

§ 3 Mitgliedschaft (Erwerb und Verlust), Abs. 3)
Vorher:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit zulässig. Er muss gegenüber dem Vorstand durch schriftliche Erklärung des Mitglieds erklärt werden. Beiträge werden nicht rückerstattet.
Nachher:
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) zulässig. Er muss gegenüber dem Vorstand durch schriftliche Erklärung des Mitglieds erklärt werden. Beiträge werden nicht rückerstattet.

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